06.02.2012 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung
Im „Apotheker Berater“ Nr. 5/2011, Seiten 11 ff. haben wir Sie auf für Apotheker/innen neun interessante aktuelle Steuerprozesse anderer Kollegen und Steuerzahler beim Bundesfinanzhof (BFH) hingewiesen. In der Zwischenzeit sind vier Entscheidungen getroffen worden, die Sie bzw. Ihr Steuerberater kennen sollten.
02.02.2012 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) sind zum 1. Januar 2012 auch Änderungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) geregelt worden (Gesetz ...
31.01.2012 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Beim selbstgenutzten Wohneigentum ist ein steuerlicher Abzug der Aufwendungen für die Immobilie (Werbungskosten) wie Finanzierungskosten, Abschreibungen, Instandhaltungskosten usw. nicht möglich. Bei auf Dauer ...
25.01.2012 · Fachbeitrag ·
Versicherungen
Für die geeignete Form der eigenen privaten Vorsorge spielen persönliche Erwartungen, bisher gemachte Erfahrungen, die Familiensituation und andere individuelle Gegebenheiten eine Rolle. Der „Apotheker Berater“ erläutert kurz die Pflegeversicherung für Apotheker/innen.
25.01.2012 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Die Bewerbung der Möglichkeit einer Verrechnung der Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro bei einem Einkauf in einer Apotheke ist nicht aufgrund eines Verstoßes gegen § 28 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) V nach § 4 Nr.
25.01.2012 · Fachbeitrag ·
Apothekenmarketing
Nicht mehr nur Frauen achten auf ihr Äußeres. Auch den Themen Prävention, Gesundheit und gesunde Ernährung stehen Männer heute offener gegenüber als früher. Für Apotheken die Chance, eine neue Zielgruppe zu ...
25.01.2012 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine bisherige restriktive Rechtsauffassung geändert und entschieden, dass die Kosten für einen Zivilprozess als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden können (Urteil vom 12.5.2011, Az: VI R 42/10, Abruf-Nr: 112367 ). Voraussetzung ist, dass die Prozessführung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und der Zivilprozess nicht mutwillig geführt wird.