01.12.2010 · Fachbeitrag ·
Der praktische Fall
Das Gesetz schreibt keine konkreten Regeln für die ordnungsgemäße Buchführung einer Apothekenkasse vor. Es gibt „nur“ allgemeine Vorschriften und Gerichtsentscheidungen, die im Apothekenalltag zu beachten sind. Praxisfehler führen zu unliebsamen Hinzuschätzungen zum Apothekenumsatz durch das Finanzamt. Der „Apothe ker Berater“ gibt weiterführende Hinweise.
01.12.2010 · Fachbeitrag ·
Apothekenmarketing
Mit Verkaufsförderungsaktionen können Apotheken den Absatz bestimmter Produkte und Dienstleistungen gezielt fördern. Des Weiteren erhöhen Aktionen den Bekanntheitsgrad der Apotheke sowie deren Sortiments- und ...
01.12.2010 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung
Beim Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) sind die Würfel gefallen. Für die meisten Apotheken wird das neue Gesetz keine existenziellen Folgen haben, aber die Rendite weiter beschneiden und den Abstand zu ...
01.12.2010 · Fachbeitrag ·
Buchführung
„Elektronik statt Papier“. Doch erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, sollen Apotheker/innen wie alle Unternehmer ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt übermitteln müssen. Denn der erstmalige Anwendungszeitpunkt für Jahresabschlüsse in einem einheitlichen Dateiformat soll um ein Jahr verschoben werden - der Bundesrat muss dem noch am 17. Dezember 2010 zustimmen (zum Entwurf einer
„Verordnung zur Festlegung eines späteren ...
01.12.2010 · Fachbeitrag ·
Buchführung
Wer als Apotheker/in auf das Homebanking- oder Onlinebanking-Verfahren setzt, sollte Folgendes beachten: Nur mit dem Ausdruck des über Homebanking übermittelten elektronischen Kontoauszugs genügt der ...
01.12.2010 · Fachbeitrag ·
Solidaritätszuschlag
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Vorlage des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags als unzulässig verworfen, weil sich die dortigen Richter nicht ...
01.12.2010 · Fachbeitrag ·
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Aufwendungen für die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen stellen keine steuerlich begünstigten Kosten für Handwerkerleistungen dar. Nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Münster ist die Dichtheitsprüfung mit einer nicht begünstigten Gutachtertätigkeit vergleichbar (vom 6.9.2010, Kurzinfo ESt Nr. 20/2010, Abruf-Nr:
103312
).