28.07.2010 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelrecht
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen von der Kennzeichnung eines Arzneimittels mit dem Namenszusatz „akut“ eine irreführende Wirkung auf Verbraucher ausgeht (hier bei bestimmten verschreibungsfreien Produktvarianten von Omeprazol für die Indikation Sodbrennen und saures Aufstoßen).
28.07.2010 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Apotheken nutzen durch den Einsatz von Boten ein hervorragendes Serviceangebot für ihre Kunden. Der „Apotheker Berater“ erläutert, welche Botengänge erlaubt und wann die Grenzen zum erlaubnispflichtigen ...
28.07.2010 · Fachbeitrag ·
Checkliste
Immer wieder werden Apotheker/innen wegen der Rabattverträge von Krankenkassen und Pharma-Unternehmen mit Unverständnis, Kritik und teilweise sogar Wut konfrontiert. Doch nur mit den Kunden zusammen auf die ...
28.07.2010 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung
Der Arzneimittelreport der Gmünder Ersatzkasse (GEK) 2010 liefert gute Orientierungswerte zu lokalen Rezeptauswertungen der Apotheken, strukturellen Marktanalysen, zum Arzneimittelverbrauch in Abhängigkeit vom Alter, zur Identifikation der verbrauchsst ärksten Kunden oder zur Konzentration der Umsätze auf relativ wenige Präparate. Der Arztreport 2010 rundet das Bild über den das Apothekengeschehen immer noch dominierenden Verordnungsmarkt weiter ab. Durch den Zusammenschluss von Gmünder Ersatzkasse und ...
28.07.2010 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlagen
Seit Ende 2009 setzen die Finanzämter den Solidaritätszuschlag hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes in Steuerbescheiden für Veranlagungszeiträume ab 2005 nur noch vorläufig ...
28.07.2010 · Fachbeitrag ·
Gewerbesteuer
Hat es das Finanzamt versäumt, innerhalb der Verjährungsfrist einen Gewerbesteuermessbescheid zu erlassen, kann es dies nicht mehr nachholen. Positive Folge für den gewerbesteuerpflichtigen Unternehmer ist: Er muss ...
28.07.2010 · Fachbeitrag ·
Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden durch den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. Der Werbungskostenabzug für eine leer stehende, zur Vermietung vorgesehene Wohnung setzt voraus, dass für Außenstehende erkennbar ist, dass die Vermietung aus Gründen, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat, nicht möglich war und eine ernsthafte Vermietungsabsicht während der gesamten Zeit bestanden hat. Die Beweislast liegt im Zweifel beim Steuerpflichtigen.