· Fachbeitrag · Nebenberuflicher Dozent
Keine Scheinselbstständigkeit: Entgeltgeringfügigkeitsgrenze richtig bestimmen
von RA, StB Hülya Dönmez, FA Steuerrecht, Augsburg
| Selbstständig Tätige müssen grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) zahlen. Viele Rechtsanwälte arbeiten jedoch nebenberuflich als Dozenten und übersehen oft das Problem der Scheinselbstständigkeit, das zur Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen führen kann. Der Beitrag stellt dar, wie Sie die Entgeltgeringfügigkeitsgrenze richtig prüfen. |
1. Unterschiedliche Arten der Dozententätigkeit
Nebenberuflich dozierende Anwälte sind zu unterscheiden von Lehrern, die insbesondere durch Übernahme weiterer Nebenpflichten in den Schulbetrieb eingegliedert werden und nicht nur stundenweise Unterricht erteilen. Diese stehen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und sind mithin sozialversicherungspflichtig (BAG 24.6.92, 5 AZR 384/91, Abruf-Nr. 144170; 26.7.95, 5 AZR 22/94, Abruf-Nr. 144171; 12.9.96, 5 AZR 104/95, Abruf-Nr. 144172; 19.11.97, 5 AZR 21/97, Abruf-Nr. 144173).
Dozenten hingegen, die lediglich mit einer von vornherein zeitlich und sachlich beschränkten Lehrtätigkeit betraut sind, stehen in keinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur Bildungseinrichtung und sind somit selbstständig tätig. Dies sind in der Praxis insbesondere Dozenten oder Lehrbeauftragte an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Volkshochschulen, Musikschulen sowie an sonstigen ‒ auch privaten ‒ Bildungseinrichtungen (BSG 1.2.79, 12 RK 7/77, Abruf-Nr. 144174; 19.12.79, 12 RK 52/78, Abruf-Nr. 144175; 28.2.80, 8a RU 88/78, Abruf-Nr. 144176; 27.3.80, 12 RK 26/79, Abruf-Nr. 144177; 25.9.81, 12 RK 5/80, Abruf-Nr. 144178).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig