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  • · Fachbeitrag · § 238 AO

    Steuerzinssatz (noch) verfassungsgemäß

    | Der derzeitige Steuerzinssatz ist verfassungsgemäß, so das FG Münster. |

     

    Hintergrund

    Gemäß §§ 233 ff. AO werden Steuernachforderungen und Steuererstattungen verzinst. Dabei gilt ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat, mithin 6 % pro Jahr. Da die Zinsen am Kapitalmarkt in den vergangenen Jahren stark gesunken sind, setzt sich der Bund der Steuerzahler (BdSt) für eine Anpassung des Zinssatzes nach unten (0,25 % pro Monat, d. h. 3 % Prozent pro Jahr) ein.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall unterstützt der Bund der Steuerzahler (BdSt) die Klage eines Ehepaares gegen die Einkommensteuerbescheide 2010 und 2011. Nach einer längeren, von den Steuerpflichtigen unverschuldeten Bearbeitungszeit setzte das FA neben den Steuernachzahlungen auch Zinsen fest. Hiergegen wehren sich die Eheleute.