· Fachbeitrag · § 251 AO, §§ 87, 174 InsO
Erstattungsbescheide nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt. |
Sachverhalt
Im Streitfall reichte der Steuerpflichtige als Insolvenzverwalter über das Vermögen des W eine Einkommensteuererklärung für W und dessen Ehefrau beim Finanzamt ein. Dieses setzte die Einkommensteuer erklärungsgemäß i. H. v. rund 29.000 EUR fest. Unter Berücksichtigung einbehaltener Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer ergab sich ein Erstattungsbetrag i. H. v. rund 2.500 EUR.
Dagegen wandte sich der Steuerpflichtige mit Einspruch und Klage und machte geltend, das Finanzamt dürfe nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine (förmlichen) Bescheide mehr erlassen. Dem ist das Finanzgericht nicht gefolgt.
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