· Fachbeitrag · § 80 AO
Hilfeleistung durch selbstständige Buchhalter bei der Erstellung von USt-VA ist unzulässig
| Ein selbstständiger Buchhalter erfüllt nicht die nach dem Steuerberatungsgesetz erforderlichen Voraussetzungen für die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung. |
Sachverhalt
Der Kläger, ein selbstständiger Buchhalter, buchte unter Verwendung eines Buchhaltungsprogramms für seine Mandanten auf der Basis der ihm von diesen zur Verfügung gestellten Unterlagen die laufenden Geschäftsvorfälle. Er erstellte sodann die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, prüfte und besprach diese mit den Mandanten. Im Anschluss übermittelte er die Voranmeldung nach Zustimmung über ELSTER an das jeweils zuständige Finanzamt. Die Mandanten hatten hierzu dem Buchhalter eine „Übermittlungsvollmacht für Steuerdaten“ erteilt.
Nach der Übermittlung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung für einen Mandanten wies das beklagte Finanzamt den Kläger als Bevollmächtigten zurück, da er unbefugt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen geleistet habe. Alle künftigen Verfahrenshandlungen für diesen Mandanten blieben ohne Wirkung.
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