· Fachbeitrag · Steuerrecht
Hilfeleistung in Steuersachen wird neu geregelt
von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin
Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe“ beschlossen (BR-Drs. 361/23) und in das parlamentarische Verfahren eingebracht (Drucks. 20/8669). Im Gesetzentwurf werden insbesondere die Befugnis zur beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen neu geregelt, die unentgeltlichen Hilfeleistungen in Steuersachen ausgeweitet und die Vorschriften für die Lohnsteuerhilfevereine modernisiert. |
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission hat in ihrem Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018/2171 die Auffassung vertreten, dass die im Steuerberatungsgesetz (StBerG) vorgesehenen Ausnahmen von der Beschränkung der Erbringung von Hilfeleistung in Steuersachen unsystematisch und inkohärent seien. Dem Vertragsverletzungsverfahren begegnet die Bundesregierung mit dem eingebrachten Gesetzentwurf, in dem die geplanten Neuregelungen mit dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG des EU-Parlaments und des Rates vom 12.12.06 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. L 376 vom 27.12.06, S. 36), insbesondere den Vorgaben der Art. 9 und 15, in Einklang gebracht werden.
Nach geltendem Recht haben neben den Personen, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind ‒ nach § 3 StBerG handelt es sich um
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig