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  • · Nachricht · Abgabenordnung

    Auskunftspflicht bei Betriebseröffnungen und bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit

    Das Bundesfinanzministerium weist in einem Schreiben darauf hin, dass innerhalb eines Monats nach Eröffnung eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebs oder bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit Steuerpflichtige dem zuständigen Finanzamt weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen müssen (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO).

     

    Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist grundsätzlich seit 1.1.2021 in elektronischer Form ans FA zu übermitteln. Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung eines Fragebogens zur Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht gilt erst ab 1.1.2022. Vorher genügt es, wenn dem FA der Fragebogen in Papierform übermittelt wird.

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 01 / 2022 | Seite 42 | ID 47848545

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