· Fachbeitrag · Abgabenordnung
Finanzämter kontrollieren verstärkt die Bargeldbranche dank Kassen-Nachschau
| Das Landesamt für Steuern Niedersachsen weist in einer Pressemitteilung vom 2.2.2018 auf verstärkte Kontrolle der Bargeldbranche hin. |
Die Begründung dazu lautet folgendermaßen: Um den fairen Wettbewerb von Marktteilnehmern zu unterstützen und den Steuerbetrug zu erschweren, gibt es seit dem 1.1.2018 die Kassen-Nachschau (§ 146b der Abgabenordnung, AO). Die Finanzämter können ohne Voranmeldung bei Betrieben der Bargeldbranche prüfen, ob die in einem Kassensystem erfassten Daten den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen.
Welche Rahmenbedingungen gelten für die ab Januar 2018 mögliche Kassen-Nachschau?
Die Prüfung erfolgt grundsätzlich ohne Voranmeldung und wird von ein bis zwei Bediensteten durchgeführt. Die Prüfer weisen sich als Angehörige des Finanzamts aus und händigen ein Merkblatt zur Kassen-Nachschau aus.
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