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  • · Fachbeitrag · Abgabenordnung

    Verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Aussetzungszinsen bereits ab 2014

    | Es bestehen ernstliche Zweifel an der Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen von jährlich 6 % für Zeiträume ab 2014. |

     

    Sachverhalt

    Das FA hatte die Vollziehung von Einkommensteuernachforderungen gegenüber den Antragstellern ausgesetzt. Die Aussetzung lief aufgrund eines Klageverfahrens, das sich nach Zurückverweisung durch den BFH über zwei Rechtsgänge erstreckte, über mehrere Jahre. Das Verfahren führte zur Festsetzung von Aussetzungszinsen in Höhe von mehr als 60.000 EUR. Hiergegen legten die Antragsteller Einspruch ein und beantragten die Aussetzung der Vollziehung.

     

    Das FA entsprach dem Antrag im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung des BFH nur für Zeiträume des Zinslaufs ab dem 1.4.2015 und lehnte ihn im Übrigen ab.