· Fachbeitrag · Abgabenordnung/Einkommensteuer
Einspruchsbefugnis und Veranlagungswahlrecht des Insolvenzverwalters bei der ESt-Veranlagung des Insolvenzschuldners
von RD a.D. Michael Marfels, Nordkirchen
| Bei einem Einspruch gegen den Zusammenveranlagungsbescheid kann zugleich auch der Antrag auf getrennte Veranlagung gestellt werden. Erzielt der Insolvenzschuldner als Neuerwerb zur Insolvenzmasse gehörende Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, ist auch ein sich insoweit ergebender, nach § 46 Abs. 1 AO pfändbarer Lohn- oder ESt-Erstattungsanspruch der Insolvenzmasse zuzurechnen. In diesem Fall steht dem Insolvenzverwalter bzw. dem Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren auch die Ausübung des Veranlagungswahlrechts nach § 26 Abs. 2 EStG als Verwaltungsrecht mit vermögensrechtlichem Bezug zu. |
Sachverhalt
Die Klägerin ist Treuhänderin gem. § 313 InsO sowohl hinsichtlich des Vermögens der Ehefrau F als auch des Vermögens des Ehemannes M, für die jeweils im Jahre 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Das Insolvenz-verfahren des M wurde im Jahr 2014 aufgehoben. In der von den Eheleuten im September 2013 abgegebenen ESt-Erklärung für 2012 erklärten sie ausschließlich Arbeitnehmereinkünfte und beantragten die Zusammenveranlagung. Der am 07.11.2013 erlassene erklärungsgemäße ESt-Bescheid für 2012 für die Zeiträume ab Eröffnung der jeweiligen Insolvenzverfahren wurde den Eheleuten jeweils getrennt bekannt gegeben und von diesen an die Klägerin als in der Erklärung benannte Empfangsbevollmächtigte weitergeleitet.
Aus dem Bescheid ergaben sich ESt-Erstattungsansprüche für die F i. H. v. 25 EUR und für M i. H. v. 12 EUR. Am 4.12.2013 legte die Klägerin als Treuhänderin der F Einspruch gegen die Bescheide ein und beantragte getrennte Veranlagung. Die Klägerin fügte dem Einspruch von den Eheleuten nicht unterschriebene getrennte ESt-Erklärungen bei.
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