· Fachbeitrag · Auslandsbeziehungen
Auslandsimmobilien: An Meldepflichten und passive Entstrickung denken!
von Claus Koss, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
| Wichtig für Besitzer von Immobilien und wirtschaftlicher Betätigung im Ausland: an Meldepflichten nach § 138 Abs. 2 AO und die passive Entstrickung denken! Gleich zwei BMF-Schreiben zu diesen zusammenhängenden Themenkomplexen deuten darauf hin, dass an das Ministerium entsprechende Fälle herangetragen wurden und sich die Finanzämter verstärkt auf die Suche nach Auslandsvermögen machen werden. |
Eine Finca auf Mallorca gehört zu den beliebten Investitionsobjekten, ganz besonders bei den Deutschen. Nach den letzten in der Tagespresse genannten Zahlen wechselten 2016 knapp ein Drittel mehr Immobilien auf Mallorca den Eigentümer, insgesamt 12.386 Immobilien. Fast die Hälfte des Transaktionsvolumens soll nach Auskunft von Maklern auf Ausländer entfallen.
Als der Immobilienmarkt auf Mallorca und dem Festland-Spanien infolge der Lehmann-Brothers und Eurokrise zusammengebrochen war, hatten sich bereits viele deutsche Investoren zu günstigen Preisen eingedeckt. Die Aufdeckung nicht versteuerter Einnahmen und Vermögen aus Immobilienbesitz in Spanien war bereits einmal Gegenstand besonderer Nachforschungen der deutschen Finanzverwaltung (vgl. Schmidt, ZP 10/2002, S. 22, ID 109003).
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