· Fachbeitrag · Aussetzung der Vollziehung
BMF-Schreiben konkretisiert Folgen zum Zins-Beschluss
Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 8.7.2021 (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) festgestellt hat, dass die Höhe der Zinsen nach § 233a AO ab dem Zinszahlungszeitraum 2019 gegen das Grundgesetz verstößt, ergaben sich zahlreiche Verfahrensfragen. Diese Fragen beantwortet ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums. |
Wichtige Aussage: Sollte ein Mandant gegen die Zinsfestsetzungen im Zinsfestsetzungszeitraum bis 31.12.2018 Einspruch eingelegt und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt haben, ist die Aussetzung der Vollziehung zu beenden. Weisen Sie Ihren Mandanten bei hohen Zinsnachforderungen ‒ etwa nach einer Betriebsprüfung ‒ darauf hin, dass er die finanziellen Mittel dafür zeitnah bereithalten sollte.
Fundstelle
- BMF 17.9.21, IV A 3 ‒ S 0338/19/10004 :005, iww.de/astw, Abruf-Nr. 225224