· Fachbeitrag · Bundesverfassungsgericht
Antworten auf Praxisfragen zum Zins-Beschluss
Wie nicht anders zu erwarten, hat das Bundesverfassungsgericht Nachzahlungszinsen von 0,5 % pro Monat als verfassungswidrig eingestuft. Doch trotz dieser überfälligen Klarstellung ist die Finanzverwaltung mit einem blauen Auge davongekommen. Warum und welche steuerlichen Konsequenzen der Zins-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nach sich ziehen wird, beantworten wir im folgenden Praxisbeitrag. |
Worum ging es in dem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts?
In dem Beschluss des Verfassungsgerichts vom 8.7.2021 (zu den Verfahren 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) mussten die Karlsruher Verfassungsrichter klären, ob die Verzinsung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für die Zeiträume 2010 bis heute der Höhe nach verfassungskonform sind.
Sind Zinsfestsetzungen für die Zeiträume zwischen 2010 bis einschließlich 2013 verfassungswidrig?
Nein. Für die Zinsfestsetzungszeiträume zwischen 2010 und einschließlich 2013 wurde die Höhe der Nachzahlungszinsen mit 0,5 % pro Monat noch als verfassungsgemäß eingestuft. Für diese Jahre ändert sich die Höhe der Nachzahlungszinsen also nicht.
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