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  • · Fachbeitrag · Corona-Soforthilfe/§ 309 ff. AO

    Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig

    | Eine Kontenpfändung des Finanzamts, die auch Beträge der Corona-Soforthilfe umfasst, ist rechtswidrig. |

     

    Sachverhalt

    Der Antragsteller betreibt einen Reparaturservice und erzielt hieraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie war es dem Antragsteller nicht möglich, Reparaturaufträge zu erhalten.

     

    Der Unternehmer stellte deshalb am 27.3.2020 zur Aufrechterhaltung seines Gewerbebetriebs beim Land Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Corona-Soforthilfe i. H. v. 9.000 EUR für Kleinstunternehmer und Soloselbstständige. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom selben Tag von der Bezirksregierung bewilligt. Die 9.000 EUR wurden auf das Girokonto überwiesen.