· Nachricht · Doppelbesteuerung von Renteneinkünften
Nachweis der Doppelbesteuerung
| Legen Sie gegen Einkommensteuerbescheide von Rentnern Einspruch ein, stellen die Finanzämter das Einspruchsverfahren nur dann nach § 363 Abs. 2 AO ruhend, wenn Sie sich auf die beim BFH anhängigen Verfahren zur Doppelbesteuerung berufen ( BFH, X R 20/19 und X R 33/19) und wenn die geltend gemachte Doppelbesteuerung im Einzelfall nachgewiesen wird (u. a OFD NRW). Der geforderte Nachweis der tatsächlichen Doppelbesteuerung geht zu weit. |
Fundstelle
- OFD NRW, Kurzinfo ESt v. 14.7.20
Quelle: ID 46757265