§ 1 UStG - Fahrzeugüberlassungen an Arbeitnehmer sind steuerpflichtig
Die OFD Hannover weist aktuell auf die Besonderheiten bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Fahrzeugüberlassungen hin. Stellt ein Unternehmer seinem Personal ein Fahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, ist dies regelmäßig als steuerbare Leistung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG anzusehen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Pkw gekauft, geleast oder gemietet ist. In allen drei Fällen kann aus Vereinfachungsgründen die 1-v.H.-Regel auch für die Bestimmung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage angewendet werden.
Selbst wenn das Unternehmen ansonsten nur steuerfreie Umsätze ausführt, ist die Fahrzeugüberlassung steuerpflichtig. § 4 Nr. 28 UStG, wonach die Steuerfreiheit eintritt, wenn der Unternehmer die gelieferten Gegenstände ausschließlich für steuerfreie Tätigkeiten verwendet, ist auf Leistungen nicht anzuwenden (A 122 Abs. 1 S.3 UStR).
Die Vorsteuer aus Anschaffung und laufendem Unterhalt ist dann nach dem Verhältnis der für steuerfreie und steuerpflichtige Zwecke gefahrenen Kilometer aufzuteilen. Abziehbar sind somit insbesondere die Vorsteuern, die der steuerbaren und steuerpflichtigen Überlassung an Arbeitnehmer für deren Privatfahrten zuzurechnen sind.
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