§ 10 EStG - Beschränkter Abzug von Krankenkassenbeiträgen verfassungswidrig?
Krankenversicherungsbeiträge können nur begrenzt als Sonderausgaben abgezogen werden. Das hält der BFH für verfassungswidrig und hat deshalb beschlossen, hierzu eine Entscheidung des BVerfG einzuholen. Die Bedenken richten sich dagegen, dass
- zur Erreichung eines angemessenen Versicherungsschutzes Beiträge zur privaten Krankenversicherung nur unzureichend abzugsfähig sind und
- Beiträge für Kinder nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn der Nachwuchs nicht zwangsläufig wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert ist.
Laut BFH reichen die gesetzlichen Höchstbeträge beim Sonderausgabenabzug nicht aus, um einen Krankenversicherungsschutz in dem von der gesetzlichen Krankenkasse gewährten Umfang zu erlangen. Im Streitfall ging es um einen verheirateten Rechtsanwalt mit sechs Kindern. Seine Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden wegen der Höchstbeträge nur in geringem Umfang als Sonderausgaben berücksichtigt, sodass sie größtenteils aus versteuertem Einkommen beglichen werden.
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