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  • § 10 UStG – LKW-Mautgebühren sind keine durchlaufenden Posten

    Spediteure müssen seit 1.Januar 2005 für die Benutzung von Autobahnen auch in Deutschland Mautgebühren entrichten. Diese Gebühren sind nicht mit Umsatzsteuer belastet. Die Spediteure wälzen die Mautgebühren auf ihre Kunden ab und erhöhen dadurch das umsatzsteuerpflichtige Entgelt für ihre Beförderungsleistung. Ein durchlaufender Posten, der die umsatzsteuerfreie Weitergabe der Mautgebühren durch die Spediteure ermöglichen würde, liegt in einem solchen Fall nicht vor, denn Schuldner der Mautgebühren sind die Spediteure. Dies hat die OFD Hannover in einer Verfügung vom 6.Januar 2005 klargestellt. 

     

    Verfügung der OFD Hannover v. 6.1.05 (S 7200-333-StO 171) in DStR 2005 S.113; LEXinform 578885. 

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 97 | ID 115234