§§ 15, 18 EStG - Wichtige Steueraspekte zum Jahresende 2009
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist am 29.5.2009 in Kraft getreten. Grundsätzlich gilt, dass die neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2010 verpflichtend anzuwenden sind. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2008 beginnen, besteht ein Wahlrecht zur Anwendung der neuen Regelungen. Sofern von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, ist zu beachten, dass die neuen Vorschriften in ihrer Gesamtheit anzuwenden sind, eine Teilumsetzung somit unzulässig ist.
Praxishinweis: Die neu in § 241a HGB aufgenommene Befreiung von der Buchführungspflicht für Einzelkaufleute ist bereits für das Geschäftsjahr 2008 anwendbar. Die Befreiung greift dann ein, wenn sie an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 500.000 EUR Umsatzerlöse und nicht mehr als 50.000 EUR Jahresüberschuss ausweisen.
Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ wurden die Schwellenwerte für den Investitionsabzugsbetrag und für die Sonder-AfA erhöht. Von der zeitlich befristeten Anhebung kann auch noch in 2010 profitiert werden. Zur Bildung und Auflösung des Investitionsabzugsbetrags sollte der BMF-Anwendungserlass vom 8.5.2009 beachtet werden, insbesondere zur Betriebsneugründung und der Dokumentation der geplanten Anschaffung.
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