§ 18 EStG - Steuerstrategien zum Jahreswechsel 2010/2011
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2010 stehen in erster Linie die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (kurz BilMoG) bedingten Änderungen im Fokus. Wie die nachfolgende Übersicht verdeutlicht, sollten zum Jahreswechsel aber auch in anderen Bereichen Überlegungen angestellt werden:
- Gehören mehrere Pkws zum Betriebsvermögen, ist die Ein-Prozent-Regel nach der neuen Verwaltungsmeinung ab dem Veranlagungszeitraum 2010 grundsätzlich für jeden Pkw anzusetzen, der vom Unternehmer oder von zu seiner Privatsphäre gehörenden Personen für Privatfahrten genutzt wird. In geeigneten Fällen sollte daher zum Jahreswechsel die Option des Fahrtenbuchs thematisiert werden.
- Infolge der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung können gemischte Aufwendungen in Betriebsausgaben und private Lebenshaltungskosten aufgeteilt werden. Das betrifft neben den Geschäftsreisen auch Firmenveranstaltungen. Wichtige Hinweise für die Aufteilung bietet ein neues Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung.
- Wurden in 2010 geringwertige Wirtschaftsgüter mit Nettopreisen von bis zu 410 EUR erworben, können die Aufwendungen sofort gewinnmindernd berücksichtigt werden.
Hinweis: Hat das Wirtschaftsgut nicht mehr als 683 EUR gekostet, können die Anschaffungskosten ggfs. durch einen Investitionsabzugsbetrag gemindert werden, sodass ein Sofortabzug der Betriebsausgaben in Betracht kommt.
- Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit 25 % und höchstens dem Zweieinhalbfachen der linearen Abschreibung kann nur noch beim Kauf oder Herstellung bis zum 31.12.2010 genutzt werden. Geplante Investitionen sollten demzufolge vorgezogen werden.
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