§ 15 EStG - Betriebsgrundlagen einer Gütergemeinschaft führen zur Betriebsaufspaltung
Eine zur Betriebsaufspaltung führende personelle Verflechtung liegt vor, wenn Personen sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen so beherrschen, dass sie in beiden Unternehmen einen einheitlichen Willen durchsetzen können. Überlassen in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten zum Gesamtgut gehörende wesentliche Betriebsgrundlagen an eine GmbH, liegen die Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung bereits vor, auch wenn nur ein Partner an der GmbH beteiligt ist. Das ist immer dann der Fall, wenn die Gesellschaftsbeteiligung ebenfalls zum Gesamtgut gehört.
In diesem Fall liegt eine personelle Verflechtung vor, weil Beteiligungsidentität an Besitz- und Betriebsunternehmen besteht. Denn sowohl das Grundstück als auch die GmbH-Anteile gehören zum Gesamtgut der Gütergemeinschaft, auch wenn die Beteiligung nur von einem Ehegatten erworben wurde. Ausgeschlossen davon sind aber zum Vorbehalts- oder Sondergut gehörende Gegenstände.
Fundstellen:
Gütergemeinschaft: BFH 19.10.06, IV R 22/02, DB 06, 2664, DStR 06, 2207, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 063538
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