§ 15a EStG - Gesellschafterdarlehen kann Kapitalkonto bei der KG erhöhen
Gewährt ein Kommanditist seiner KG ein Darlehen, kann das sein maßgebendes Kapitalkonto gemäß § 15a EStG und somit das Verrechnungspotenzial seines Verlustanteils erhöhen. Nach dem BFH-Urteil vom 7.4.2005 ist dafür aber Voraussetzung,
- dass der Kredit während des Bestehens der KG vom Gesellschafter nicht gekündigt werden kann und
- dass das Guthaben im Falle des Ausscheidens des Gesellschafters oder bei Liquidation zuerst mit einem bestehenden negativen Kapitalkonto verrechnet wird.
Im Urteilsfall gewährten die Kommanditisten der KG ein zinsloses Darlehen für die Laufzeit der Beteiligung. Laut Vertrag wird der Betrag bei Ausscheiden vorrangig mit einem bestehenden negativen Kapitalkonto verrechnet.
Nach § 15a EStG wirkt sich ein anteiliger Verlust der KG steuerlich beim Kommanditisten nur aus, soweit kein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Darlehensforderungen des Gesellschafters gegen die Gesellschaft gehören jedoch grundsätzlich zum Sonderbetriebsvermögen und erhöhen nicht den Betrag des Kapitalkontos gemäß § 15a EStG.
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