§§ 16, 17 EStG - Rückwirkendes Ereignis bei Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs
In zwei Urteilen beschäftigte sich der BFH mit der Frage, inwieweit ein rückwirkend geänderter Veräußerungsgewinn nach §§ 16 und 17 EStG als rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO einzustufen ist.
Rückabwicklung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
Wird der Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft durch die Parteien wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage vollständig rückgängig gemacht, wirkt dieses Ereignis steuerlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurück. Nach Ansicht des BFH liegt ein rückwirkendes Ereignis nicht nur bei Veränderungen des Verkaufspreises, sondern auch dann vor, wenn der bereits bezahlte Kaufpreis aus Gründen zurückgewährt wird, die im Kaufvertrag selbst angelegt sind. Ob dies aufgrund einer auflösenden Bedingung oder infolge des Wegfalls der Geschäftsgrundlage geschieht, ist dabei unerheblich. Dies ist vergleichbar mit der Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts, das wegen Vertragsstörungen keine steuerbare Veräußerung darstellt.
Entsprechend der zivilrechtlichen Rechtsprechung kann auch der gemeinsame Irrtum über steuerliche Folgen zu einem Wegfall der Geschäftsgrundlage führen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Parteien eine bestimmte steuerliche Lastenverteilung zur Vertragsgrundlage gemacht haben.
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