§ 17 EStG - Anteilsverkauf an Ehepartner bringt verrechenbare Verluste
Ein Verlust aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen kann steuerlich stets mit anderen Einkünften verrechnet werden, sofern eine Beteiligung von mindestens einem Prozent besteht. Um sich negative Einkünfte zu sichern, kann aus Steuersicht in Erwägung gezogen werden, die Kapitalanteile an den Ehepartner zu verkaufen. Dies stellt nach dem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz auch dann keinen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO dar, wenn die Veräußerung lediglich der Verlustrealisierung dienen soll und der Preis ein Euro beträgt.
Ist der Marktwert tatsächlich nicht positiv, weil etwa ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag vorliegt, ist der Verlust steuerlich auch dann anzuerkennen, wenn die Anteile ausschließlich dem Partner zum Kauf angeboten werden. Aus dem gesamten Vorgang lässt sich keine Schenkung ableiten.
GmbH-Gesellschafter können dieses Urteil für ihre persönliche Steuerrechnung verwenden. Ein Verkauf ist in dem Jahr sinnvoll, indem die Bilanzsituation eher schlecht und die sonstigen Einkommensverhältnisse eher gut sind. Dann wirkt sich der gewerbliche Verlust zur Hälfte progressionsmindernd auf die übrigen Einkünfte aus, ohne dass sich die Liquidität eines Ehepaares ändert.
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