§ 17 EStG - Wann wird der Verlust bei Liquidation einer GmbH realisiert?
Nach der BFH-Rechtsprechung ist im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH der Auflösungsverlust gemäß § 17 Abs. 4 EStG regelmäßig erst mit Abschluss des Insolvenzverfahrens realisiert. Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt der Verlustrealisierung schon vor Abschluss der Liquidation durch Insolvenz liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlustes wegen Vermögenslosigkeit der GmbH nicht mehr zu rechnen ist.
Im Beschluss des FG München vom 28.1.2005 war diese Voraussetzung jedoch nicht erfüllt, da die Geschäfte einer GmbH auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahren fortgeführt und auch Umsätze erzielt wurden. Vermögenslosigkeit und somit vorzeitiger Ansatz steuerlicher Verluste liegen aber nur dann vor, wenn eine GmbH nur noch über geringfügiges Aktivvermögen verfügt. Nicht ausreichend ist die Überschuldung einer Kapitalgesellschaft. Somit kann der Veräußerungsverlust erst mit Beendigung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter entstehen. Keine Rolle spielte hierbei, wann die GmbH tatsächlich im Handelsregister gelöscht wurde.
Fundstellen:
FG München 28.1.05, 9 V 4268/04
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