§ 17 UStG - Preisnachlass führt zur Entgeltminderung beim Vermittler
Ein Preisnachlass des ersten Unternehmers einer Leistungskette - z.B. des Herstellers - an den Endverbraucher führt zu einer Entgeltminderung. Das hat keine Konsequenzen für den Vorsteuerabzug der anderen an der Unternehmenskette Beteiligten - z.B. der Händlern. Insoweit darf der erste Unternehmer die Steuer für diesen rabattierten Umsatz berichtigen. Dies ergibt sich aus der EuGH-Rechtsprechung sowie aus § 17 Abs. 1 S. 3 UStG.
Der BFH hat diese Grundsatzregelung nunmehr auch auf an der Leistungskette beteiligte Vermittler ausgedehnt, die dem Endkunden auf eigene Rechnung Preisnachlässe gewähren. Im Urteilsfall ging es um ein Reisebüro, das den Kunden auf eigene Rechnung 3 v.H. Rabatt auf den gesamten Reisepreis gewährte.
In diesem Fall kommt es zu einem Rabatt zulasten des Provisionserlöses und somit zu einer Entgeltminderung beim Vermittler. Damit bleibt es beim vollständigen Vorsteuerabzug des Auftraggebers des Vermittlers - hier des Reiseveranstalters.
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