§ 19 EStG - Jahresendmaßnahmen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Für Arbeitnehmer kann es vorteilhaft sein, berufsbezogene Ausgaben oder variable Gehaltsbestandteile in das Jahr 2009 vorzuziehen oder in das Jahr 2010 zu verlagern. Maßgebend ist grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip. Sofern die Werbungskosten unter dem Pauschbetrag von 920 EUR liegen, sollten sich Kosten geballt alle zwei Jahre auswirken. Das lässt sich durch den Zahlungsfluss für Bildungsmaßnahmen Fachliteratur, Arbeitsmittel und Büromaterial steuern. Zu beachten ist, dass für geringwertige Wirtschaftsgüter bei den Überschusseinkünften auch in 2009 die 410-EUR-Grenze gilt.
Bei Abfindungen sollte die Fünftel-Regelung des § 34 EStG effektiv eingesetzt werden. Hier ist durchzurechnen, ob sich die Zusammenballung der Einkünfte eher in 2009 oder in 2010 optimal auswirkt. Alternativ kann die Abfindung auch in eine Direktversicherung einbezahlt werden.
Darüber hinaus sind folgende Aspekte zu beachten:
- Da die Entfernungspauschale wieder ab dem ersten Kilometer gilt, erhöht sich das Werbungskostenpotenzial. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber die Fahrtkostenzuschüsse für alle ab 2007 beginnenden Lohnzahlungszeiträume auch dann mit 15 % pauschal besteuern, wenn die Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt oder erteilt worden ist.
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