§ 19 EStG - Steuerliche Behandlung von Weihnachtsfeiern und Geschenken
Bittet der Arbeitgeber die Belegschaft zur Weihnachtsfeier, sind drei Kriterien maßgebend, um steuerpflichtigen Lohn zu vermeiden:
Anzuraten ist bei der Feier immer eine zeitnahe Dokumentation aller angefallenen Kosten und der Teilnehmerzahl. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, gehören die Zuwendungen des Arbeitgebers insgesamt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Um einzelne Gehalts-abrechnungen nicht individuell ändern zu müssen und die Zuwendungen sozialversicherungsfrei gewähren zu können, kann der Arbeitgeber in diesem Fall die Lohnsteuer mit 25 Prozent pauschal abführen.
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