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  • § 2 EStG – Schärfere Kontrollen durch Sonderaktionen zur Ermittlung der Einkünfte

    Die OFD Koblenz hat sich in zwei Pressemitteilungen zu aktuellen Überprüfungen bei Vermietern von Gästezimmern und bei Teilnehmern an einem Online-Schneeballsystem geäußert. Diese Aktionen sollen Bürger auf ihre steuerlichen Pflichten hinweisen und somit insgesamt die Steuermoral fördern. Sie beziehen sich zwar nur auf Rheinland-Pfalz, lassen aber zumindest Rückschlüsse auf vergleichbare Aktivitäten in anderen Bundesländern zu. 

     

    Ab sofort stehen Vermieter von Fremdenzimmern und Ferienwohnungen im Visier der Steueraufsicht und erhalten unerwartet Besuch von der Steuerfahndungsstelle. Anlass sind Auffälligkeiten im Rahmen der Bearbeitung von Steuererklärungen. Hier werden Unstimmigkeiten durch die Ermittlung vor Ort geklärt. Die Beamten stellen insbesondere auch unzureichende gesetzliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten fest. Zu beachten ist, dass die kurzfristige Beherbergung von Feriengästen der Umsatzsteuer unterliegt und die Vermieter nicht immer auf ordnungsgemäße Rechnungen für den Vorsteuerabzug achten. 

     

    Ein weiterer Schwerpunkt der Überprüfungen liegt auf dem Online-geschäft. Hier beobachtet die OFD Koblenz über die eingerichtete Stabsstelle aufmerksam die unterschiedlichen Aktivitäten im Internet. Dort wird Anwendern schnell verdientes Geld ohne großen Aufwand versprochen. Hierbei handelt es sich um eine weitere Version eines Schneeballsystems, das in erster Linie die Initiatoren bereichert. Diese elektronische Form des Kettenbriefs wird analysiert und ausgewertet. Da alle Teilnehmer im Internet namentlich und mit Adresse aufgeführt sind, können sie von der Finanzbehörde leicht registriert werden. Die Stabsstelle überwacht insbesondere, ob es sich um private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG handelt.