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  • § 2 EStG - Steuerliche Überlegungen zum anstehenden Jahreswechsel

    Neben gezielten Aktionen bei den jeweiligen Einkunftsarten sind auch im privaten Bereich einige Überlegungen zum Jahresende ratsam.  

     

    • Infolge der Erhöhung des Grundfreibetrags in 2010 auf 8.004 EUR (2009: 7.834 EUR) und der Anhebung der übrigen Tarifeckwerte ist es tendenziell ratsam, Abzugspotenzial noch in 2009 geltend zu machen.

     

    • Durch die Steuerung des Zahlungstermins bei den Sonderausgaben und den außergewöhnlichen Belastungen kann eine Einkommensverlagerung erfolgen. Das gilt beispielsweise für die Kirchensteuer oder Unterhaltsleistungen. Die Zehn-Tage-Regel in § 11 EStG bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen ist zu beachten.

     

    • Die Verlagerung von Ausgaben ist auch in Hinsicht auf die zumutbare Eigenbelastung sinnvoll. Ist es abzusehen, dass die Summe der außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Eigenbelastung in 2009 nicht übersteigt, sollten offene Rechnungen erst in 2010 bezahlt werden. Ein Vorziehen lohnt dagegen, wenn in 2009 bereits hohe Aufwendungen getätigt wurden. Dabei sind auch noch vorhandene Verlustvorträge zu beachten, die Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen eventuell wirkungslos verpuffen lassen.

     

    • Angehörigenverträge sollten generell auf ihre Fremdüblichkeit hin überprüft werden. Geplante Änderungen für 2010 sollten noch vor dem Jahreswechsel schriftlich vereinbart werden.

     

    • Sofern noch in 2009 ein Riester-Vertrag abgeschlossen wird, sichert das die Zulagen für das gesamte Jahr sowie bei Sparern unter 25 Jahren den Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 EUR.