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  • § 20 EStG - Mit Stückzinsen Steuern sparen

    Über Stückzinsen lassen sich vor dem Jahresende gezielt und einfach Steuern sparen. Stückzinsen werden für den gesamten Zeitraum zwischen zwei Zinsterminen einer Anleihe gezahlt. Dem Erwerber stehen sie aber erst ab dem Kauftag zu. Beim Kauf von Anleihen bezahlt der Erwerber deshalb dem Vorbesitzer seinen Anteil an den Zinserträgen bis zum Kauftag. Dieses Verfahren können Anleger nutzen, denn gezahlte Stückzinsen beim Erwerb der Anleihe stellen im Jahr des Kaufs negative Kapitaleinnahmen dar. Fällt der nächste Zinstermin und damit die entsprechenden Zinserträge erst ins Folgejahr, kann diese zeitliche Verschiebung zu einer verminderten Steuerbelastung führen.  

     

    Das wirkt sich dann positiv aus, wenn im Jahr der Zinszahlung eine geringere Progression vorliegt, der Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft wird oder im Kaufjahr das Einkommen aus anderen Gründen bewusst reduziert werden soll. Dabei ist der Entlastungseffekt um so größer, je höher die beim Erwerb mitgezahlten Stückzinsen sind und je kürzer der verbleibende Zeitraum bis zur Fälligkeit der Zinserträge ist.  

     

    Das Modell wird anerkannt, wenn das Geschäft steuerlich und wirtschaftlich zu einem Überschuss führt. Für die Steuerrechnung sind die erhaltenen den gezahlten Stückzinsen gegenüberzustellen und hiervon die Werbungskosten abzuziehen. Auf die steuerliche Belastung kommt es nicht an. Im zweiten Schritt ist das Ergebnis auf der Vermögensebene zu prüfen. Hier sind dann auch die Bankspesen sowie Kurserträge einzubeziehen. Kann wirtschaftlich ein Überschuss erzielt werden, wird das Modell anerkannt, Gestaltungsmissbrauch liegt nicht vor. Diese beiden Voraussetzungen sind leicht zu erfüllen, wenn zwischen Anleihekauf und Zinstermin zumindest ein Monat liegt. Dann dürften die Erträge über den gezahlten Spesen liegen.