§ 20 EStG - Viele Kapitalerträge sind in der Steuererklärung 2009 weiter anzugeben
Infolge der Abgeltungsteuer müssen die privaten Kapitalerträge in der Steuererklärung 2009 grundsätzlich nicht mehr angegeben werden. Insoweit entfällt auch das Ausfüllen der Anlagen KAP, SO und AUS. Neben dieser Arbeitserleichterung sinkt auch die Progression für das übrige Einkommen des Sparers. Dennoch gehören private Kapitalerträge in vielen Fällen weiterhin in die Veranlagung. Nachfolgend einige praxisrelevante Situationen, in denen Kapitalerträge zwingend anzugeben sind bzw. eine Angabe sinnvoll ist:
- Nicht der Abgeltungsteuer unterliegen beispielsweise:
- Zinsen aus Darlehen, die zwischen nahen Angehörigen vereinbart worden sind,
- Zinsen, die von einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft an einen Anteilseigner gezahlt wurden, der zu mindestens 10 % an der jeweiligen Gesellschaft beteiligt ist und
- sogenannte Back-to-back-Finanzierungen.
- Werden Kapitalerträge zur Bemessung steuerlicher Vergünstigungen benötigt, muss der Anleger sämtliche Einkünfte nach § 20 EStG separat angeben, selbst wenn sie bereits mit abgeltender Wirkung besteuert worden sind. Das gilt für den Spendenabzug, die Einkommensgrenzen bei volljährigen Kindern, die Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung nach § 33 Abs. 3 EStG, die Ermittlung der eigenen Einkünfte zur Berücksichtigung von Unterhalt sowie für die Bemessung des Ausbildungsfreibetrags.
- Haben Kapitaleinnahmen in 2009 noch nicht der Abgeltungsteuer unterlegen (z.B. Zinsen zwischen Privatpersonen, Steuererstattungszinsen) müssen sie über die Einkommensteuerveranlagung mit dem pauschalen Satz von 25 % besteuert werden.
- Sofern die individuelle Progression des Sparers unter 25 % liegt, sollten die Kapitaleinkünfte auf jeden Fall in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt führt dann eine Günstigerprüfung durch. Eine Angabe ist auch dann sinnvoll, wenn sich der Sparer- pauschbetrag durch eine ungünstige Aufteilung nicht optimal ausgewirkt hat.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig