§ 21 EStG – Auswirkung einer Grundstücksschenkung auf minderjährige Kinder
Werden Immobilien auf minderjährige Kinder übertragen, stellt sich für die steuerliche Anerkennung einer solchen Schenkung immer die Frage, ob ein Ergänzungspfleger erforderlich ist. Maßgebend für diese Entscheidung ist grundsätzlich, ob dem minderjährigen Kind ausschließlich wirtschaftliche und rechtliche Vorteile oder gleichzeitig auch Belastungen zugewendet werden. In zwei aktuellen Urteilen wird dieser Unterschied deutlich.
Im vom BFH entschiedenen Fall wurde ein minderjähriges Kind an einer vermögensverwaltenden Grundstücks-GbR beteiligt. Dieser Vorgang wurde steuerlich nicht als Schenkung gewertet, sodass die anteiligen Einkünfte weiter bei den Eltern verbleiben. Dies resultierte aus der fehlenden Mitwirkung eines Ergänzungspflegers. Der ist in einem solchen Fall erforderlich, da das Geschäft nicht nur Vorteile bringt. Denn mit der Zuwendung eines Anteils an einer Personengesellschaft ist der Übergang vieler Rechte und Pflichten verbunden.
Anders beurteilt das FG Saarland den Sachverhalt, wenn dem Nachwuchs eine schuldenfreie Mietimmobilie geschenkt wird. Zwar übernimmt das Kind Verpflichtungen aus den Mietverhältnissen, doch die sind ihrem Umfang nach begrenzt, wirtschaftlich unbedeutend und bedürfen nicht der Zustimmung eines Ergänzungspflegers. Die Übernahme eines Mietshauses stellt für Minderjährige keine Gefährdung dar, weil sich der Wert eines Grundstücks gerade aus bestehenden Mietverhältnissen erschließt.
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