§ 23 EStG - Ab 2007 ist die Abschaffung der Spekulationsfrist bei Immobilien geplant
Ein geplantes Steueränderungsgesetz soll dafür sorgen, dass die derzeitige Spekulationsfrist von zehn Jahren bei Immobilien gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei Grundstücken ab 2007 entfällt. Zwar sind weitere Details zu den Plänen bislang nicht bekannt. Allerdings wird es eine Übergangsregelung geben und das selbst genutzte Eigenheim soll wie bisher nicht betroffen sein. Auch eine Pauschalsteuer von 20 v.H. ist im Gespräch.
Hierbei sind drei Lösungsmöglichkeiten denkbar:
- Die neuen Regeln gelten nur für ab 2007 erworbene Gebäude.
- Es werden nur ab 2007 entstehende Wertsteigerungen erfasst.
- Immobilien, die Ende 2006 bereits außerhalb der Zehnjahresfrist sind, werden ausgenommen.
Die derzeitige Spekulationsfrist von zehn Jahren bleibt in jedem Fall bis Ende 2006 bestehen. Ist ohnehin ein Hausverkauf geplant und befindet sich das Objekt bereits zehn Jahre im Besitz, kann die Veräußerung bis Ende 2006 noch steuerfrei erfolgen. Bei selbst hergestellten Gebäuden ist das Anschaffungsdatum des unbebauten Grundstücks maßgebend. Liegt dieser Termin bereits mehr als zehn Jahre zurück, unterliegt auch das Gebäude unabhängig von der Fertigstellung nicht der Besteuerung. Für die Berechnung des Zeitraums ist grundsätzlich das Datum des Notarvertrags maßgebend. Wann der Besitz übergegangen ist, spielt keine Rolle.
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