§ 23 EStG - Ansatz von Spekulations- gewinnen beim Verkauf von Immobilien
Zwei BFH-Urteile beschäftigen sich mit den Fragen, wie die Spekulationsfrist bei Hausverkäufen berechnet wird und ab welchem Zeitpunkt ein Eigenheim unter die Steuerfreiheit fällt.
Zeitpunkt von Anschaffung und Verkauf bei Restitution
Der BFH hat sich im Zusammenhang mit dem Restitutionsanspruch nach dem Vermögensgesetz und der späteren Veräußerung des rückübertragenen Grundstücks zum Zeitpunkt der Anschaffung und Veräußerung nach § 23 EStG geäußert. Der Erwerb eines Rückübertragungsanspruchs gilt wie die Abgabe eines Meistgebots bei einer Zwangsversteigerung bereits als Anschaffungsgeschäft. Der spätere Verkauf der hieraus erworbenen Immobilie steht damit im Zusammenhang, sodass für die Fristberechnung die Zeit zwischen Anspruchserwerb und späterer Veräußerung des Grundstücks maßgebend ist.
Entscheidend für den Zeitraum bei privaten Veräußerungsgeschäften ist grundsätzlich der Abschluss der obligatorischen Verträge. Somit kommt es zur Steuerpflicht, wenn die entsprechenden schuldrechtlichen Vertragserklärungen zwischen Verkäufer und Erwerber verbindlich innerhalb der Spekulationsfrist abgegeben worden sind und der Vertrag dementsprechend wirksam geworden ist. Wird jedoch bei den Verkaufsverhandlungen vertraglich ein zeitliches Rücktrittsrecht für den Käufer eingeräumt, ist das Spekulationsgeschäft mit der Unterzeichnung noch nicht vollendet.
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