§ 23 EStG - Fremdwährungsgeschäfte führen zur Steuerpflicht
Neben dem Verkauf von Wertpapieren binnen Jahresfrist stellt auch der Tausch eines Fremdwährungsguthabens in ein anderes Wirtschaftsgut eine Veräußerung dar. Diese bislang eher wenig beachtete Regel wird zunehmend brisant, seit Kreditinstitute die Jahresbescheinigungen nach § 24 c EStG erstellen.
Wird etwa auf einem Konto durch Umtausch von Euro-Beträgen ein Guthaben in US-Dollar gebildet, stellt dies die Anschaffung der Fremdwährung dar. Erfolgt über dieses Konto anschließend der Kauf von Wertpapieren, führt dies zu einer Veräußerung des Wirtschaftsguts US-$. Als Anschaffungskosten wird dabei der Umtauschbetrag in Euro herangezogen, der Veräußerungspreis bestimmt sich nach dem Wert des erworbenen Wirtschaftsguts in Euro. Erfolgen Umtausch und Wertpapiererwerb innerhalb eines Jahres, ist der Gewinn oder Verlust steuerpflichtig.
Erfolgt dann ein Verkauf der in Fremdwährung erworbenen Wertpapiere innerhalb der Jahresfrist, liegt auch insoweit ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Wird der Veräußerungserlös wieder dem Dollar-Konto zugeführt, ist dies wieder eine Anschaffung eines Fremdwährungsguthabens. Diese Regelung geht jedoch nicht nur zu Lasten des Anlegers. Kursverluste in Fremdwährungen werden auch steuerlich realisiert und nutzbar gemacht.
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