§ 23 EStG - Spekulationsbesteuerung ist für Jahre vor 1997 noch zulässig
Nachdem das BVerfG die Besteuerung von Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren für die Jahre 1997 und 1998 für verfassungswidrig erklärt hatte, dreht sich derzeit die Diskussion um die Erhebungsdefizite in anderen Zeiträumen.
Auf Grund der vielen Urteile und Beschlüsse erfolgt nachfolgend zur besseren Orientierung eine Auflistung des aktuellen Sachstands, und zwar jahresbezogen:
- Bis einschließlich 1994: Laut BFH darf die Besteuerung weiter erfolgen. Zwar ist ein vergleichbares Vollzugsdefizit gegeben, wie es das BVerfG für die Jahre 1997 und 1998 festgestellt hat. Doch ging der BFH davon aus, dass das BVerfG § 23 EStG für Wertpapiergeschäfte nicht für nichtig erklären würde, da dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist zuzubilligen ist.
- 1995: Laut FG München ist dieses Jahr mit der BFH-Auffassung für 1994 vergleichbar. Das FG Münster sieht dies aber anders.
- 1996: Laut FG Münster und FG Schleswig Holstein bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit.
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