§ 24c EStG e– Jahresbescheinigung 2007 mit geänderten Hinweisen und neuem Prüffeld
In Kürze kommt die Jahresbescheinigung zum vorletzten Mal. Mit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 entfällt die Notwendigkeit und die Verpflichtung zur Ausstellung der Jahresbescheinigung. In Reaktion auf die BFH-Rechtsprechung wird das amtliche Hinweisblatt für 2007 in Bezug auf Finanzinnovationen geändert. Es wird erläutert, dass im Rahmen der Einkommensteuererklärung grundsätzlich anstelle der Marktrendite die Besteuerung nach der Emissionsrendite vorzunehmen ist. Zuvor wurde auf das Wahlrecht zwischen beiden Methoden hingewiesen, das der BFH nicht mehr zulässt. Sofern Wertpapiere ihrer Art nach eine Emissionsrendite besitzen, ist diese als Kapitaleinnahme zu erfassen, sodass marktbedingte Kursveränderungen keine Rolle spielen.
Das BMF setzt die neue BFH-Rechtsprechung im Rahmen der Veranlagung aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht zwingend um (s. AStW 07, 609). Es folgt weiter den Angaben des Steuerpflichtigen zur Höhe der Erträge aus Finanzinnovationen, obwohl kein Wahlrecht mehr besteht. Nur bei erheblichen steuerlichen Auswirkungen oder Verlusten unter Ansatz der Marktrendite kann der Steuerpflichtige aufgefordert werden, die Emissionsrendite nachzuweisen.
Fundstellen:
Jahresbescheinigung: BMF 24.9.07, IV B 8 - S 2252-a/0, DB 07, 2229; 6.9.06, IV C 1 - S 2252 a - 10/06, BStBl I 06, 508
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