III. Ausgewählte Einspruchshinweise
(Die aktualisierte Übersicht erscheint jeweils zum Quartalsbeginn)
Haushaltsbegleitgesetz 2004
Einkommensteuerbescheide ergehen in Bezug auf das Haushaltsbegleitgesetz 2004 nur vorläufig, Aussetzung der Vollziehung wird jedoch nicht gewährt. Dem BVerfG liegen hierzu zwei Verfassungsbeschwerden (2 BvR 412/04, 2 BvR 2491/04) zur Änderung des Biersteuergesetzes vor. Mittlerweile hat das FG Düsseldorf Zweifel am korrekten Gesetzgebungsverfahren geäußert. Es empfiehlt sich besonders, Einsprüche gegen Erbschaftsteuerbescheide ab 2004 in Bezug auf die Minderung der Begünstigungen beim Übergang von Betriebsvermögen einzulegen. Diese Festsetzung erfolgt nicht vorläufig. Ein ähnlicher Fall ist beim BVerfG auch hinsichtlich des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform anhängig. Hier war eine Gesetzespassage zum UmwStG erst im Vermittlungsausschuss beschlossen worden. Der BFH hat seine Bedenken bereits 2001 geäußert.
BMF 27.6.05, IV A 7 - S 0338 - 54/05, DStR 05, 1138, DB 05, 1421
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