§ 3 EStG – Aus dem Halbeinkünfteverfahrenwird ein neues Teileinkünfteverfahren
Im Rahmen der für 2009 geplanten Abgeltungsteuer soll § 3 Nr. 40 EStG im privaten Bereich des § 20 EStG gestrichen werden, sodass Dividenden, GmbH-Ausschüttungen und realisierte Aktiengewinne in voller Höhe dem pauschalen Abgeltungssatz von 25 v.H. unterworfen werden. Der doppelte Ansatz der Einnahmen führt selbst bei Sparern und Gesellschaftern mit hoher Progression noch zu einer Zusatzbelastung im Vergleich zum geltenden Recht. Zudem soll auch noch der Werbungskostenabzug bei der Kapitalanlage ganz entfallen und mit dem Sparerpauschbetrag abgegolten sein.
Insbesondere bei Beteiligungen an einer GmbH, bei hohem Aktienbestand und in Fällen mit Fremdfinanzierung sollten angesichts der drohenden Nachteile bereits jetzt Gestaltungsüberlegungen vorgenommen und künftig weiterhin vorhandene Auswegstrategien genutzt werden:
- Im betrieblichen Bereich soll § 3 Nr. 40 EStG weiter gelten, wobei ab 2009 statt 50 v.H. noch 40 v.H. der Ausschüttungen und Kursgewinne steuerfrei bleiben sollen.
- Mit den Einnahmen im Zusammenhang stehende Betriebsausgaben sind dann über § 3c EStG entsprechend mit 60 v.H. statt bislang mit 50 v.H. abzugsfähig.
- Die Aktienanlage im Rahmen einer Kapitalgesellschaft soll gemäß § 8b KStG unverändert zu 95 v.H. steuerfrei bleiben, und die Kosten sollen weiterhin in voller Höhe gewinnmindernd berücksichtigt werden.
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