§ 3 UStG - Grundstücksübertragung gegen Nießbrauch ist noch keine Lieferung
Bei der unentgeltlichen Übergabe eines Grundstücks gegen Vorbehaltsnießbrauch stellt sich die Frage nach den umsatzsteuerlichen Auswirkungen, sofern die Immobilie zum Unternehmensvermögen gehört. Die OFD Koblenz weist nun darauf hin, dass der Schenker keine Lieferung gemäß § 3 Abs. 1b UStG verwirklicht, da er sich mit dem Nießbrauch die Nutzungsmöglichkeit vorbehält und damit dem Erwerber keine Verfügungsmacht verschafft. Somit liegt noch kein steuerbarer Umsatz vor, zumal der Nießbrauch keine Gegenleistung darstellt. Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 8 UStG entfällt insoweit, da nach der Übertragung die Verwendung des Grundstücks unverändert bleibt.
Erst mit Beendigung des Vorbehaltsnießbrauchs verliert der Schenker seine Verfügungsmacht über die Immobilie, etwa durch Tod, Fristablauf oder bei vorzeitiger Auflösung. Dann liegt eine Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG vor, sofern es sich nicht um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen handelt. Denn das Grundstück wird ab diesem Zeitpunkt zu außerunternehmerischen Zwecken genutzt. Die umsatzsteuerlichen Folgen hängen nunmehr davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Immobilie zuvor angeschafft wurde.
- Bei Anschaffung vor dem 1.7.2004 handelt es sich um eine nach § 4 Nr. 9a UStG steuerfreie Lieferung, die beim Schenker zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG führen kann.
- Bei nach dem 30.6.2004 erworbenen Grundstücken handelt es sich nach der Verwaltungsauffassung um eine steuerpflichtige Lieferung als unentgeltliche Wertabgabe, sofern die Immobilie zumindest teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt hat.
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