§ 31 EStG - Kindergeld-Urteile zur Steuerhinterziehung und zur Günstigerprüfung
Zwei aktuelle FG-Urteile beschäftigen sich mit den Auswirkungen der Kindergeldzahlung. Dabei geht es um den Tatbestand der Steuerhinterziehung und um die Anrechnung bei der Einkommensteuer.
Doppelzahlung kann Steuerhinterziehung auslösen
Wird Kindergeld für ein- und dieselbe Person sowohl von der Familienkasse als auch von der Versorgungsstelle gezahlt, kann das als Steuerhinterziehung geahndet werden. Der überzahlte Betrag kann somit im Rahmen der auf zehn Jahre verlängerten Verjährungsfrist zurückgefordert werden.
In einem vom FG Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall beantragte ein Beamter nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse Kindergeld und reichte bei seiner Versorgungsstelle ebenfalls einen Antrag auf Kindergeldzahlung ein. Infolgedessen gingen auf seinem Bankkonto jeden Monat betragsidentische Zahlungen von beiden Stellen ein - und das über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren. Im Rahmen eines Datenabgleichs fiel die Doppelzahlung schließlich auf und die Familienkasse forderte Kindergeld in Höhe von rund 17.000 EUR zurück. Dabei ging die Familienkasse von einer zehnjährigen Festsetzungsfrist aus.
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