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  • § 32 EStG - Neues zum Familienleistungsausgleich

    1. Nach einem Sonderprogramm des Bundes mit der Bezeichnung „Einstiegsqualifizierung Jugendlicher” können Betriebe einen Zuschuss vom Bund erhalten, wenn sie Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung anbieten. Die Jugendlichen sollen im Rahmen der Einstiegsqualifizierung Grundkenntnisse und -fertigkeiten erwerben, die auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereiten und eine spätere Berufsausbildung verkürzen können. Das Programm läuft vom 1.Oktober 2004 bis 31.Dezember 2007. 

     

    Nimmt ein Kind an einer Einstiegsqualifizierung nach dem sog. EQJ-Programm teil, befindet es sich in einer Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs.4 Nr.2a EStG. Die Eltern erhalten deshalb in dieser Zeit alle für Kinder vorgesehenen Steuervergünstigungen. 

     

    2. Durch eine Änderung der Bundesärzteordnung ist die Ausbildungsphase „Arzt im Praktikum” zum 1.Oktober 2004 abgeschafft worden. Die Berufsausbildung zum Arzt endet jetzt bereits mit dem Bestehen der ärztlichen Prüfung. Hat ein Kind die Ausbildungsphase „Arzt im Praktikum” jedoch vor dem 1.Oktober 2004 begonnen, befindet es sich bis zur Beendigung dieser Ausbildungsphase steuerrechtlich weiterhin in Berufsausbildung.