§ 32 EStG - Urteile zu volljährigen Kindern
Drei Entscheidungen beschäftigen sich mit der Frage, wann bei Kindern über 18 Jahren Anspruch auf Kindergeld und steuerliche Förderung besteht:
Kein Kindergeld für ein Kind mit eigenem Gewerbebetrieb
Betreibt ein volljähriges Kind im Anschluss an die Ausbildung ein eigenes Gewerbe, entfällt die Förderung auch, wenn das Kind sich daneben um eine Zweitausbildung bemüht. Denn mit der Aufnahme der Selbstständigkeit tritt der Ausbildungswunsch hinter den Erwerbswillen zurück. Zwar besteht beim Bemühen um eine Zweitausbildung nach § 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG grundsätzlich weiter Anspruch auf Kindergeld. Die hierbei erforderliche Suche nach einem Ausbildungsplatz endet aber, wenn das Kind gleichzeitig in seinem zuvor erlernten Beruf selbstständig tätig ist. Dabei spielt die finanzielle Abhängigkeit von den Eltern keine Rolle, sodass auch geringe gewerbliche Einkünfte zum Verlust des Kindergelds führen.
Personalrabatt gehört zu den Einkünften und Bezügen des Kindes
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