§ 33 EStG - Sanieren und Steuern sparen
In der Vergangenheit wurden beim Bau von Eigenheimen teilweise Stoffe verwendet, die sich im Laufe der Zeit als stark gesundheitsgefährdend erwiesen haben. Asbest oder Holzschutz gehören beispielsweise dazu. Die Sanierung kann sehr teuer werden. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich diese Kosten aber steuerlich geltend machen.
Der BFH hat mit drei Urteilen entschieden, inwieweit Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes außergewöhnliche Belastungen darstellen und welche Nachweisanforderungen es hierfür gibt. Dabei ging es um Baumaßnahmen wegen konkreter Gesundheitsgefährdungen, Beseitigung von Hausschwamm und Geruchsbelästigungen.
Grundsätzlich lässt sich zusammenfassen, dass der Grund für die Sanierung weder beim Erwerb des Grundstücks erkennbar gewesen noch der Schaden vom Eigentümer selbst verschuldet worden sein darf. Auch dürfen keine realisierbaren Ersatzansprüche gegen Dritte bestehen. Wurde keine übliche Versicherung abgeschlossen, entfällt die steuerliche Absetzbarkeit von vornherein. Zudem sind Kosten für übliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen nicht absetzbar, soweit es sich um die Beseitigung gängiger Baumängel als kein ungewöhnliches Ereignis handelt. Nachfolgend die Einzelheiten.
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