· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Spielregeln für die Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen für existenziell notwendige Gegenstände
| Immer häufiger beantragen Steuerzahler aufgrund von Naturkatastrophen, Diebstahlsdelikten oder politischer Verfolgung in ihren Steuererklärungen eine außergewöhnliche Belastung für die Wiederbeschaffung existenziell notwendiger Gegenstände. Eine aktuelle interne Verfügung der Finanzverwaltung beleuchtet die Steuerspielregeln zu dieser Thematik. Um welche es sich handelt, haben wir für Sie nachfolgend zusammengefasst. |
Grundsätze zu Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände
Dass für Aufwendungen zur Wiederbeschaffung oder zur Schadensbeseitigung existenziell notwendiger Gegenstände im Rahmen des Notwendigen und Angemessenen ein Abzug außergewöhnlicher Belastungen in Betracht kommt, kann den Ausführungen in R 33.2 EStR entnommen werden.
Entscheidend ist, dass Aufwendungen durch ein unabwendbares Ereignis verursacht worden sind. Diese Ausführungen in R 33.2 EStR lassen jedoch entweder viele Fragen offen oder wichtige Aussagen für betroffene Steuerzahler einfach weg. Aus diesem Grund befasst sich eine interne Verfügung der Finanzverwaltung aus September 2019 mit den wichtigsten Steuerspielregeln zu dieser Thematik.
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