§ 34a EStG – Aspekte der Thesaurierungsbesteuerung für Personenunternehmen
Die nach Bilanz ermittelten Gewinne aus den §§ 13, 15, 18 EStG einer Personengesellschaft werden im Falle einer Thesaurierung ab 2008 auf Antrag begünstigt besteuert. Erst bei einer späteren Entnahme kommt es zur Nachversteuerung. Während die sofortige Gewinnentnahme beim Einzelunternehmer oder Personengesellschafter nach individueller Progression bis zu 45 v.H. Einkommensteuer auslöst, fallen für einbehaltene Gewinne unabhängig von der Höhe erst einmal nur pauschal 28,25 v.H. an. Sofern diese Option in Anspruch genommen wird, kommt es künftig zu zwei Tarifen. Denn der thesaurierte Gewinn wird grundsätzlich nicht dem tatsächlichen Jahresüberschuss entsprechen. Entnommen werden beispielsweise nicht abziehbare Betriebsausgaben wie ab 2008 auch die Gewerbesteuer sowie oft die Einkommensteuerschuld der Gesellschafter.
Der günstige Pauschaltarif kann für den gesamten oder anteiligen einbehaltenen Gewinn in Anspruch genommen werden. Werden später Überentnahmen getätigt, kommt es insoweit zu einer Nachversteuerung von 25 v.H. Der nachversteuerungspflichtige Betrag wird jährlich gesondert festgestellt. Durch den zweifachen Steueranfall liegt die Gesamtbelastung im Bereich von rund 50 v.H. Dadurch lohnt sich die Thesaurierungsoption nur dann, wenn die Gewinne voraussichtlich dauerhaft im Betrieb bleiben und keine Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe oder Wechsel der Gewinnermittlungsart geplant sind. Zudem muss die individuelle Progression vom Einzelunternehmer oder Personengesellschafter deutlich über dem Pauschalsatz von 28,25 v.H. liegen.
Auf der anderen Seite führt die Thesaurierungsbesteuerung zu freier Liquidität im Unternehmen. Diese steht ohne Kreditbedarf für Investitionen und laufende Geschäftsvorfälle zur Verfügung. Die hierdurch entfallenden Schuldzinsen können insgesamt zu einer höheren Nettorendite führen, als wenn die entnommenen Gelder privat etwa in Sparguthaben angelegt werden. Dieser Vorteil wirkt sich umso stärker aus, je länger die Gewinne im Betrieb bleiben.
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