§§ 4, 9 EStG - Verwaltung reagiert auf Zweifel an der gekürzten Pendlerpauschale
Das BMF reagiert auf die vom BFH geäußerten Zweifel an der seit Anfang 2007 gekürzten Entfernungspauschale (s. AStW 07, 663), indem es sein Schreiben von Anfang Mai diesen Jahres aufhebt. Dort wurde von Seiten der Finanzverwaltung noch eine harte Vorgehensweise vertreten. Nunmehr wird Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung stattgegeben, sofern es in Rechtsbehelfsverfahren um die ersten 20 Fahrkilometer geht. Das betrifft Verfahren gegen die Ablehnung der Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte, gegen die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen oder gegen künftig ergehende Einkommensteuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2007. Die Aussetzung der Vollziehung kann auch zur vorläufigen Erstattung entrichteter Vorauszahlungen und anzurechnender Steuerabzugsbeträge führen. Zudem sollen Einkommensteuer- und Feststellungsbescheide ab dem Veranlagungszeitraum 2007 zur geänderten Regelung bei der Entfernungspauschale nur vorläufig ergehen.
Praxishinweis: Insbesondere im Hinblick auf den derzeitigen Versand der Lohnsteuerkarten 2008 stellt sich die Frage, ob sich Rechtsbehelfsverfahren gegen den Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag und den Vorauszahlungsbescheid lohnen. Dabei geht es um maximal 1.320 EUR pro Jahr, die zusätzlich wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden sollen. Diese Rechtsbehelfsverfahren erledigen sich automatisch, wenn später der Einkommensteuerbescheid vorliegt. Dort wird der Sachverhalt nunmehr über den Vorläufigkeitsvermerk offengehalten. Sollte das BVerfG später die Neuregelung als zulässig einstufen, können zu Lasten der Steuerpflichtigen Aussetzungszinsen von 6 v.H. pro Jahr anfallen. Im anderen Fall besteht die Aussicht auf Erstattungszinsen.
Fundstellen:
BMF 8.10.07, IV A 4 - S 0338/07/0003; 4.10.07, IV A 4 - S 0623/07/0002, DStR 07, 1867; 4.10.07, IV A 4 - S 0623/07/0002, DStR 07, 1866
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